Zweiter Corona-Lockdown im November 2020
Hamburgs Schutzschirm bleibt aufgespannt
Als Reaktion auf die rasant steigenden Corona Fallzahlen verhängen Bund und Länder einen zweiten Lockdown für den Monat November. Die Ausbreitung der Infektion soll mit härteren Mitteln eingedämmt werden. Der Hamburger Schutzschirm bleibt dabei weiterhin aufgespannt. Wir informieren Sie über die aktuellen Hilfestellungen der Stadt Hamburg für Unternehmer*innen.
Die Corona-Fallzahlen steigen in Deutschland und Hamburg weiterhin rasant an. Zur Zeit liegt die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner bei 113,2 Neuinfektionen (Stand 28.10.2020). Die Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner wurde im Oktober in der 43. Kalenderwoche überschritten, was für Hamburg 950 Fälle bedeutet.
(Quelle: hamburg.de/corona-zahlen)
Zweiter Lockdown im November 2020
Als Reaktion verhängen Bund und Länder heute morgen einen neuen Lockdown, der vorerst für den Monat November gelten soll, beginnend ab Montag, dem 02.11.2020. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
- Kontaktbeschränkung: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Freizeit- und Kultureinrichtungen: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kitas: Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.
- Tourismus: Touristische Übernachtungen im Inland sind im November verboten. Übernachtungen in Hotels und Pensionen dürfen nur nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gebucht werden.
(Quelle: dpa)
Hamburgs Schutzschirm bleibt aufgespannt
Der Hamburger Senat kämpft weiterhin um Arbeitsplätze und Unternehmen in der Stadt. Der Seit März 2020 aufgespannte Schutzschirm wurde in der Senatssitzung am 27. Oktober 2020 noch einmal um 3 Mrd. Euro für Notkredite aufgestockt. Dies ermöglicht eine Aufrechterhaltung des Schutzschirms voraussichtlich bis 2022. Bis zu diesem Herbst wurden bereits rund 5 Mrd. Euro an Hilfsmaßnahmen ausgegeben. Mit dem Paket stemmt sich Hamburg weiter gegen die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise.
Unter anderem werden folgende Hilfen werden den Hamburger Unternehmerinnen und Unternehmern angeboten:
- Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) im Rahmen des Haushalts 2021/2022 mit rd. 900 Mio. Euro, u.a. mit gezieltem Vorziehen von städtischen Maßnahmen, um größeren Konjunkturimpuls zu erzielen
- Bundes-Überbrückungshilfe wird praktikabel umgesetzt, bis Mitte 2021 verlängert und ausgebaut (insbesondere für Solo-Selbständige)
- Förderlücke für größere Mittelständlerwird geschlossen: Hamburger Stabilisierungsfonds (HSF) mit einem Volumen von rd. 1 Mrd. Euro startet nach Bürgerschaftsbeschluss am Mittwoch schon im November
- Gezielte Hilfe für kleine Mittelständler: Corona Recovery Fonds (CRF) passgenau erweitert und Fördervolumen auf 800.000 Euro aufgestockt
- IFB-Corona-Kredite werden verlängert und erweitert, Hamburg Kredit Liquidität läuft auch in 2021 weiter
- Coronakrise für einen Digitalisierungsschub nutzen: Hamburger Digitalbonus startet im 1. Quartal 2021
- Die sehr wirksamen steuerlichen Hilfen (Umfang über 4 Mrd. Euro bislang in 2020) fortsetzen und ausbauen, Geltung auch 2021
- Gebührenhilfen für Gewerbetreibende fortsetzen und ausbauen (z.B. bei Sondernutzungen), Geltung auch 2021
- Hilfen für Gewerbemieter (Stundungen und Mietanpassungen) in städtischen Immobilien passgenau fortschreiben
- Gezielte Hilfen für Sozialunternehmen und gemeinnützige Institutionen (bis zu 800.000 Euro / Förderfall)
- Unterstützung für die Hamburger Kultur: Hilfen für Kultureinrichtungen und -veranstalter, Unterstützung für Künstlerinnen, Künstler und Kreative
(Quelle: hamburg.de)