Parkhaus am Rödingsmarkt unter Denkmalschutz gestellt
Das Parkhaus Rödingsmarkt 14 mit seinem architektonisch markanten Inneren wurde jetzt unter Denkmalschutz gestellt. Es bleibt damit als stadtbildprägendes und geschichtlich besonderes Kulturdenkmal auch für nachfolgende Generationen erhalten. Die fachliche Prüfung durch das Denkmalschutzamt hat ergeben, dass aus architektur-, verkehrs-, sozial- und stadtgeschichtlichen Gründen ein Denkmalwert besteht. Die Eigentümerin des Gebäudes, die zur Finanzbehörde gehörende Sprinkenhof GmbH, und das Denkmalschutzamt sprechen bereits über erste Konzepte für eine denkmalgerechte Weiterentwicklung des Standortes. Ideen aus der Stadtgesellschaft sollen dabei mit einfließen.
Mit Beginn der 1950er Jahre zogen in die größeren Städte der neuen Bundesrepublik Deutschland die Parkhäuser in das Stadtbild ein. Sie sind unter anderem ein Resultat des städtebaulichen Leitbildes der modernen und autogerechten Stadt, das sich nach dem Zweiten Weltkrieg in den deutschen Großstädten durchsetzte. Neben dem Bau von Hochhäusern war die Etablierung von Parkhäusern in das Stadtbild ein architektonischer Ausdruck des sogenannten Wirtschaftswunders. Im Auftrag der Sprinkenhof wurde 1964–65 das siebengeschossige Parkhaus Rödingsmarkt unter Leitung des Architekten Peter Neve (1906–85) erbaut und ist gerade im Inneren ein Beispiel für ein frühes, innerstädtisches Parkhaus mit hohem gestalterischem Anspruch. Es zählt zu den, auch in der Wissenschaft häufig zitierten, architekturgeschichtlich bedeutenden Beispielen dieser Baugattung. Insbesondere die Spindel als ästhetisches Gestaltungselement, aber auch die hochwertigen Einbauten sind von besonderer Bedeutung. Mit seinen rund 1.000 Stellplätzen war es zu seiner Entstehungszeit das größte Parkhaus der Stadt.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Parkhaus am Rödingsmarkt ist ein außergewöhnliches Denkmal, denn die Unterschutzstellung eines Parkhauses hat Seltenheitswert. Dieses Parkhaus zeigt mit der Spindel im Inneren gerade für ein Funktionsgebäude eine enorme architektonische Ambition. Es verkörpert die Wirtschaftswunderzeit und die Idee einer autogerechten Stadt und kann uns daher auch aus baulicher Sicht viel über diese Epoche erzählen. Deshalb ist es richtig, solche Gebäude exemplarisch unter Schutz zu stellen, damit unsere Bau- und Stadtgeschichte auch künftig erlebbar bleibt. Ich freue mich, dass Sprinkenhof und Denkmalschutzamt gemeinsam die Herausforderung annehmen, dieses besondere Denkmal in eine zeitgerechte Nutzung zu überführen.“
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die fachliche Prüfung durch das Denkmalschutzamt hat den Denkmalwert des Parkhauses am Rödingsmarkt unterstrichen – und wer insbesondere die architektonisch herausragende Spindel des Parkhauses betrachtet, wird das gut nachvollziehen können. Jetzt haben wir eine Grundlage für eine denkmalgerechte Weiterentwicklung. Denn klar ist, das Parkhaus kann so nicht bleiben. Wie können Wohnen und Gewerbe integriert werden? Wie können neue Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt werden? Wie kann das Gebäude, das an Alsterfleet und bezeichnenderweise an der Straße Herrlichkeit liegt, geöffnet werden? Viele Fragen, auf die wir mit der Eigentümerin Sprinkenhof, dem Denkmalschutzamt, dem Bezirk und anderen Stakeholdern Antworten finden müssen. Dabei werden spannende Ideen aus der Stadtgesellschaft einfließen. Mit der Unterschutzstellung nach Denkmalschutzgesetz haben wir jetzt einen Rahmen, den es auszugestalten gilt. Und mit der Sprinkenhof haben wir einen städtischen Partner an unserer Seite mit viel Erfahrung im Umgang mit historischen Gebäuden und ihrer behutsamen Weiterentwicklung. Mit einem Architekturwettbewerb können unter Wahrung des Denkmalschutzes die besten Ideen zur Weiterentwicklung in die weiteren Planungen einfließen.“
Martin Görge, Geschäftsführer Sprinkenhof GmbH: „Wir begrüßen die Würdigung des Gebäudes und werden die anstehende Sanierung mit einer Weiterentwicklung der Dachgeschossnutzung und der Erdgeschoßzonen verbinden. Hierfür gibt es bereits erste Ideen, die in einem Wettbewerbsverfahren architektonisch weiter konkretisiert werden, bei dem auch das Umfeld des Parkhausgrundstücks einbezogen werden wird. Dies kann nur in enger Abstimmung mit städtischen Beteiligten und dem Denkmalschutzamt gelingen, auch um den Standort für neue Mobilitätskonzepte zu öffnen.“
Das sanierungsbedürftige Parkhaus soll unter Wahrung des Denkmalschutzes und Erhalt des Bestandsschutzes saniert werden. Dabei könnte es unter Berücksichtigung vielfältiger Ideen beispielsweise um zwei Geschosse für hybrides Wohnen und Arbeiten im Loftcharakter aufgestockt werden. Im Rahmen eines Architekturwettbewerbs soll diese exponierte Lage denkmalgerecht weiterentwickelt werden. Es ist derzeit vorgesehen, dabei auch bestehende Nutzungen mit zu berücksichtigen. Neben Entwicklungsüberlegungen für ein zukunftsfähiges „Parkhaus 2.0“, welches über eine Vielzahl alternativer Mobilitäts- und Serviceangebote verfügen könnte, ist die Erschließung der entstehenden Dachflächen über ein extern liegendes Treppenhaus sowie eine Stegkonstruktion geplant, die die baukulturell erhaltenswerte Doppelwendelrampe und den attraktiven Lichthof einbindet und zugleich der Öffentlichkeit neue Sicht-Perspektiven über die Stadt bieten soll. Zudem ist geplant, das Umfeld des Parkhauses attraktiver zu gestalten und das Erdgeschoss in Richtung Fleet zu erweitern, um die bessere Zugänglichkeit und Nutzung für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.