Deutliche Erhöhung des Anteils lokal erzeugter, erneuerbarer Energie
Der Hamburger Klimaplan verpflichtet alle Bestandshalter*innen dazu, einen energetischen Sanierungsfahrplan (SFP) für alle Nicht-Wohngebäude im Eigentum der FHH mit einer Nutzfläche von über 500 m² und einer schwerpunktmäßig öffentlichen oder hoheitlichen Nutzung von über 50 % zu erstellen. Dies wurde bereits umgesetzt: Inklusive der 24 Gebäude aus dem Klimaschutzteilkonzept Baustein 2 haben wir für 145 Gebäude einen energetischen Sanierungsfahrplan erstellt.
Mit unserem energetischen Gesamtsanierungsfahrplan für die in eigener Bewirtschaftung befindlichen Gebäude legen wir unsere Zielsetzung auf eine signifikante Ersparnis an Endenergie und wollen die Erhöhung des Anteils lokal erzeugter, erneuerbarer Energie bei der Energieversorgung der Gebäude deutlich vorantreiben. Der Erstellung unseres energetischen Gesamtsanierungsfahrplans ging eine systematische energetische Betrachtung aller von uns bewirtschafteten Immobilien voraus.
Die Zielwerte im Überblick
ab 2030 | ab 2050 | |
Einsparung Endenergie | min. 31.400.000 kWh/Jahr | min. 89.300.000 kWh/Jahr |
Anteil lokal erzeugter, erneuerbarer Energie | min. 12.500.000 kWh/Jahr | min. 28.100.000 kWh/Jahr |
Klimaschutzteilkonzept
Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Klimaschutzteilkonzept besteht aus den beiden Bausteinen "Energiemanagement" und "Gebäudebewertung".
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